Swö kollektivvertrag verwendungsgruppe 5

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Die kirchlichen Anbieter Caritas und Diakonie genießen das besondere Recht, über den sogenannten “dritten Weg” Leitlinien für Arbeitsverträge abzuschließen. Das bedeutet, dass Sonderkommissionen, die mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzt sind, diese Leitlinien aushandeln. In einigen ihrer Regionalen hat die stärker dezentrale Diakonie von diesem dritten Weg abgewichen und tarifgebundene Verträge mit ver.di abgeschlossen. Viele diakonische Unternehmen sind im Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD)Fußnote 17 vertreten, der 1996 gegründet wurde, um die Interessen diakonischer Unternehmen zu fördern, die der Meinung waren, dass die religiös orientierte Diakonie ihr wirtschaftliches Interesse nicht gut repräsentierte (Interview 17). VdDD-Vertreter befürworten vor allem den Wettbewerb zwischen Sozialdienstleistern – oder halten ihn für unausweichlich, weil die Erstattung aller angefallenen Kosten der Vergangenheit angehört. Sie fordern jedoch die gleichen Rahmenbedingungen für alle Wettbewerber. Zu diesen Rahmenbedingungen sollte ihrer Ansicht nach die Erstattung von Kosten gehören, die sich aus höheren Löhnen ergeben, wenn ein Tarifvertrag einen Anbieter bindet. Ziel des VdDD ist es, einen umfassenden Rahmen kollektiver Regelungen für alle diakonischen Unternehmen in Deutschland zu schaffen. Um mit privaten gewinnorientierten Anbietern konkurrieren zu können, die ohne Tarifverträge tätig sind, würde dieser Rahmen die Möglichkeit bieten, differenzierte Löhne in verschiedenen Regionen und Teilsektoren zu erzielen (Interview 18). Der VdDD hat auch das ausdrückliche Ziel, sich vom TVöD zu entfernen, da struktural und “Ideologie”Fußnote 18 des TVöD nicht den geschäftlichen Bedürfnissen seiner Mitglieder entsprechen würde (Interview 17). Für Österreichs Sozialdienste haben neue Institutionen und Praktiken der Lohnfestsetzung auf nationaler Ebene einen sozialen Bereich gestärkt.

In diesem Abschnitt wird die Bildung eines nationalen Arbeitgeberverbandes mit Tarifrechten beschrieben, die dann den sozialen Bereich entscheidend geprägt haben. Im nächsten Abschnitt werden die historischen Auseinandersetzungen um den räumlichen Umfang und umfangder Feldgrenzen und -praktiken nachgezeichnet und insbesondere, wie regionale und lokale politische Akteure sich gegen einen flächendeckenden Tarifvertrag ausgesprochen haben. Der letzte Teil dieses Abschnitts befasst sich mit dem aktuellen Stand der Feldgrenzen und -praktiken und ihren Auswirkungen auf die Wahrnehmung, die Interessen und das Verhalten der Teilnehmer vor Ort, einschließlich transnationaler Anbieter sozialer Dienstleistungen. Die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) wurde 1997 als Vertretung der Arbeitgeber gegründet. Es ist ein Berufsverband von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe mit freiwilliger Mitgliedschaft. Ziel war es unter anderem, einen inzwischen umgesetzten bundesweiten Tarifvertrag für Gesundheits- und Sozialdienste, Behindertenarbeit, Kinder- und Jugendhilfe sowie Arbeitsmarktdienste auszuarbeiten.